Kapitel I
Gott um ein Urteil bitten
Im frühmittelalterlichen Europa standen Gerichte oft vor einem Problem ohne einfache Lösung. Wenn es für ein Verbrechen keine Zeugen gab und der Beschuldigte es leugnete, wie sollte man die Wahrheit erfahren? Eine Antwort lautete, den Fall Gott vorzulegen. Der Beschuldigte unterzog sich einer Probe, einem Ordal, und das Ergebnis zeigte, ob der Himmel ihn für unschuldig oder schuldig befand. Das Wort Ordal geht auf das altenglische ordal zurück, das ‚Urteil‘ bedeutet.
Mehrere Formen waren verbreitet. Bei der Eisenprobe trug der Beschuldigte einen glühenden Eisenstab eine festgelegte Strecke weit; dann wurde die Hand verbunden und nach etwa drei Tagen untersucht. Heilte sie sauber, war die Person unschuldig; eiterte sie, schuldig. Bei der Heißwasserprobe holte der Beschuldigte einen Stein oder Ring aus einem Kessel, und die Hand wurde auf dieselbe Weise beurteilt. Bei der Kaltwasserprobe wurde der Beschuldigte in einen Teich oder Fluss hinabgelassen, den ein Priester gesegnet hatte: Man glaubte, das reine Wasser nehme die Unschuldigen auf, sodass Untergehen Unschuld bedeutete, und die Person wurde dann an einem Seil herausgezogen. Obenauf zu treiben bedeutete, dass das Wasser sie zurückwies.
Dies waren nicht einfach Volksbräuche. Es waren feierliche kirchliche Riten. Der Beschuldigte fastete und besuchte die Messe, der Priester segnete das Eisen oder Wasser, und Gebete baten Gott, die Wahrheit zu offenbaren. Ordale waren schweren Fällen vorbehalten und oft Menschen von niedrigem Stand, Fremden oder solchen, deren Wort man nicht trauen konnte. Die Aufzeichnungen deuten darauf hin, dass Richter oft einen Kompromiss oder Vergleich vorzogen und dass die Drohung mit dem Ordal häufiger eingesetzt wurde als das Ordal selbst. Freie Männer konnten sich stattdessen durch einen Eid reinigen, unterstützt von Nachbarn, die ihren guten Leumund beschworen, oder durch den gerichtlichen Zweikampf, bei dem die Parteien oder ihre Stellvertreter nach vom Gericht festgelegten Regeln kämpften.